Selbstbehalte

Sobald Ihr Anspruch genehmigt wurde, müssen Sie die entsprechende Selbstbeteiligung zahlen, damit wir anschließend mit der Reparatur oder dem Austausch Ihres Geräts fortfahren können.

Überschussabfrage

Bei jedem einzelnen Schadensfall müssen Sie eine Selbstbeteiligung zahlen:

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Zusätzlicher Selbstbehalt
Bei jedem Schadenfall, der innerhalb der ersten 30 Tage nach Beginn Ihrer Versicherung gemeldet wird, gilt eine zusätzliche Selbstbeteiligung in Höhe von 40,00 € für alle Unfallschäden und Wasserschäden sowie in Höhe von 60,00 € für jeden Diebstahlschaden.